Mitglieder von 1914 in Muottas Muragl

Statuten Kegel-Club 1895 Baar

  1. Zur Pflege gesellschaftlichen Lebens, zur körperlichen Übung und Förderung des schönen Kegelspieles bilden die Unterzeichneten in Baar den Kegelklub.
  2. Zur Erreichung dieses Zweckes hält der Klub wöchentlich einmal, und zwar Dienstag-Abend von 8 - 10 Uhr Versammlung und Übung. Tag und Lokal werden jeweils an der Generalversammlung bestimmt. 
  3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, am Versammlungsabend teilzunehmen. Entschuldigungen werden keine angenommen. Wer nicht erscheint zahlt Fr. 1,20 und wer zu spät d.h. nach 8 Uhr erscheint, zahlt für jede Viertelstunde 20 Cts. Busse, ebenso wenn das lokal vor 10 Uhr verlassen wird.
  4. Es wird in eine gemeinschaftliche Kasse gekegelt. Über die endgültige Verwendung des Kassageldes zu einem Gesellschafts – Vergnügen etc. entscheidet zu gegebener Zeit die Majorität der Mitglieder.
  5. Der Klub wählt jeweils an der Jahresversammlung folgende Organe: Präsident, Kassier und Aktuar als Vorstandsmitglieder und 2 Rechnungsrevisoren. Die Wahl des Vorstandes findet in geheimer Abstimmung statt.
  6. Der Präsident vertritt den Klub nach aussen, leitet die Versammlungen und das Spiel, entscheidet über allfällige Unregelmässigkeiten und Anstände beim Spiel und kontrolliert die Kasse.
  7. Der Kassier vertritt in Abwesenheit des Präsidenten dessen Stelle und besorgt die Kasse. Er ist verpflichtet, das eingenommene Geld entsprechend anzulegen.
  8. Der Aktuar führt über die Generalversammlungen und die Sitzungen ein genaues Protokoll sowie eine kurze Klubchronik über die Ereignisse im Klub.
  9. Die Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung zu prüfen und der Versammlung Bericht zu erstatten.
  10. Der Vorstand hat mit dem Besitzer der Kegelbahn ein festes Abkommen über deren Benützung zu treffen.
  11. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Jedem Mitglied ist es gestattet, Gäste in den Klub einzuführen. Er ist jedoch für deren Verhalten verantwortlich.
  12. Ein neues Mitglied darf mit Zustimmung sämtlicher Mitglieder aufgenommen werden. Wenn ein Mitglied es verlangt, so ist die Abstimmung über Aufnahme eines Mitgliedes geheim vorzunehmen.
  13. Ein neu aufgenommenes Mitglied zahlt ein dem momentanen Kassabestand entsprechendes Eintrittsgeld.
  14. Der Austritt aus dem Klub steht jedem Mitglied jederzeit frei, doch verliert es dadurch den Anspruch auf die Klub-Kasse. Sollten mehrere Mitglieder ihrer Verhältnisse wegen, Wegzug von Baar etc. zum Austritte genötigt sein, so ist billigerweise die Kasse vor deren Wegzug entsprechend zu verwenden, oder wenn das der Zeitverhältnisse halber nicht möglich ist, soll das betreffende Mitglied zum Klubfest eingeladen werden.
  15. Die Statuten treten sofort in Kraft, wenn 8 Mitglieder dieselben unterzeichnet haben. Jedes Mitglied hat sich durch Namensunterschrift unter die Statuten dem Klub zu verpflichten.
  16. Zur Revision der Statuten ist die Zustimmung von 2/3 der Mitglieder notwendig.


Baar, den 20. August 1895
Die Mitglieder des Kegelklub 1895 Baar

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